Oktober 19, 2023

Terminvereinbarung & Honorar

Termine:

Meine Praxis ist eine reine Terminpraxis, dies bringt für meine Klienten verschiedene Vorteile:

  • zeitnahe und flexible Terminvergabe,
  • Kurzfristige Termine sind meist innerhalb von ein paar Tagen möglich, je nach Flexibilität des Klienten,
  • Häufigkeit und Dauer der Termine können frei gewählt werden,
  • keine Methodenbeschränkungen und dadurch individuell abgestimmtes Behandlungskonzept,
  • Rückfragen telefonisch oder per E-Mail jederzeit zwischen den Sitzungen möglich,
  • anonymes und diskretes Wahrnehmen der Termine möglich
  • keine Erfassung von Diagnose, Therapie und Behandlung in öffentlich zugänglichen Datenbanken. Es obliegt Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihre Rechnungen bei Ihrer Privatversicherung oder Krankenzusatzversicherung oder beim Finanzamt einreichen möchten.

Als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3)

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie mich während der Sitzungen nicht telefonisch persönlich erreichen. Nutzen Sie in diesem Fall bitte das KontaktformularIch melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Honorar:

  1. Für das Erstgespräch mit 60 Minuten (Kennenlerngespräch, Anamnesegespräch und Besprechung einer möglichen Zusammenarbeit) zahlen Sie 79,- Euro. 
  2. Für die nachfolgenden Sitzungen beträgt mein Honorar 79,- Euro für eine 60-minütige Sitzung. Darüber hinaus erfolgt eine viertelstündliche Abrechnung.

Gewichtsreduktion oder Rauchentwöhnung per Hypnose als PAKET: 

Die Basisbehandlung setzt sich aus 2 Terminen zusammen, meist im Abstand von ca. einer Woche und kostet pauschal 349,- Euro:

  • Erster Termin: Erstgespräch und hypnotische Vorbereitung
  • Zweiter Termin: Hauptsitzung 

Jede weitere Nachbehandlung mit Hypnose, wenn erforderlich, wird dann ganz auf Ihre individuelle Zielsetzung abgestimmt und extra abgerechnet.

DAS HONORAR IST IN VOLLER HÖHE VOM KLIENTEN NACH DER SITZUNG IN BAR ODER KARTENZAHLUNG ZU BEGLEICHEN.
Gemäß § 4 Nr. 14 a UStG sind therapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit.

Kostenerstattung:

  • Gesetzliche Krankenkassen: derzeit keine Kostenübernahme im Bereich Heilpraktiker-Leistungen Psychotherapie.
  • Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker: meist anteilige oder eventuell vollständige Erstattung der Kosten. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Kosten für eine Psychotherapie nach dem HPG übernommen werden. 
  • Selbstzahler: Oft können die Behandlungen steuerlich abgesetzt werden. Hierfür müssen Ihre sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ (z.B. Gesundheitskosten) einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens übersteigen. Fragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder ggf. dem Finanzamt nach.

Ausfallhonorar:

Fest vereinbarte Behandlungstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 100% in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt zu 50% ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Std. vorher bzw. nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 48 Std. vorherabgesagt wurde. Als Absage gilt eine SMS, Email, eine Voicemail oder auch ein direkter Anruf.